So finden Architektinnen und Architekten kostenlose Fortbildungen mit Fortbildungspunkten

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Erstellt: 20.01.24 Aktualisiert: 08.03.26 Lesezeit: 6 Minuten
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Auf einen Blick

  • Fortbildungspflicht ist in den meisten Bundesländern verbindlich für Kammermitglieder, mit 8 bis 24 Punkten bzw. Stunden pro Jahr je nach Landesregelung.
  • Kostenlose Fortbildungen mit anrechenbaren Punkten bieten zahlreiche Bauprodukthersteller, öffentliche Einrichtungen und teils auch die Kammern selbst an, z. B. VELUX, Rinn, ZEBAU oder die Beton web.akademie.
  • Vor der Teilnahme empfiehlt sich ein Qualitäts-Check: Referent:innen recherchieren, Agenda prüfen und vorab mit der zuständigen Kammer klären, ob die Veranstaltung anerkannt wird.
  • Bei Nichterfüllung der Nachweispflicht drohen je nach Bundesland Konsequenzen wie Verweise oder Geldbußen. NRW prüft jährlich per Stichprobe bei 10 % der Mitglieder.
Inhaltsverzeichnis

    Fortbildungspflicht als Qualitätsmerkmal

    Gerade im Wirkungsfeld der Architektur, Innenarchitektur, Landschafts- und Stadtplanung stehen die Kammermitglieder ihr Leben lang vor der Herausforderung, mit den zahlreichen Neuerungen, Änderungen und Innovationen Schritt zu halten. Im Sinne der Qualitätssicherung und der persönlichen Weiterentwicklung geht es dabei hauptsächlich um folgende Themenbereiche:

    • Planungs- & Baurecht
    • Planung & Gestaltung
    • Technik & Ausführung
    • Bau- & Projektmanagement
    • Planungs- & Bauökonomie
    • Organisation und Büromanagement
    • Kommunikation

    Die Fortbildungspflicht lässt sich in diesem Sinne als ein Markenzeichen der freien Berufe wie auch Qualitätsmerkmal für potenzielle Auftraggeber:innen verstehen. Einige Bundesländer – wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen – haben für Kammermitglieder nach § 22 BauKaG NRW festgelegt, dass eine entsprechende Fort- und Weiterbildung zu den Berufspflichten der Architekt:innen zählt. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Mitglieder,

    • die as 65. Lebensjahr vollendet haben und nicht mehr berufstätig sind,
    • die nicht mehr berufsfähig sind,
    • Mitglieder, die an Universitäten oder Fachhochschulen als (Junior)Professor:innen tätig sind (mindestens 50 % der Lehrverpflichtung laut NRW).

    Wer bietet kostenlose Fortbildungen mit Fortbildungspunkten an?

    Wenn es um Fort- und Weiterbildungen geht, scheint die Bandbreite an Angeboten schier endlos: der Online-Quickie steht dabei ebenso zur Auswahl wie das berufsbegleitende Studium mit Anwesenheitspflicht oder die mehrtägige Studienreise nach Übersee – das kostet nicht nur Zeit, sondern teilweise auch jede Menge Geld. Es gibt allerdings eine Reihe kostenloser Angebote, die nicht nur ebenso qualitativ hochwertig sind wie ihr gebührenpflichtiges Pendant, sondern ebenfalls anrechenbar im Sinne der Nachweispflicht der Kammern.

    Wie das funktioniert? Zahlreiche Hersteller haben mittlerweile das große Potenzial für sich entdeckt, eigenständig Seminare zu speziellen Themen anzubieten. Dabei können Architekt:innen von dem Know-how und dem Praxiswissen der Unternehmen profitieren, während diese selbst am Stand der Technik bleiben und nach neuen Lösungsansätzen suchen. Oft werden diese Veranstaltungen gemeinsam mit externen Expert:innen der Branche durchgeführt und online, am eigenen Campus oder in Partner-Locations abgehalten.

    Es gibt eine Reihe kostenloser Angebote, die nicht nur ebenso qualitativ hochwertig sind wie ihr gebührenpflichtiges Pendant, sondern ebenfalls anrechenbar im Sinne der Nachweispflicht der Kammern.

    Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen haben einmal im Jahr die Möglichkeit, ein »Bonus-Seminar« zu besuchen: »Bei diesen handelt es sich um ausgewählte Seminare, die von einem Fachbeirat bestimmt werden und in der Seminarübersicht im Titel mit einem Sternchen gekennzeichnet sind. Diese können einmalig im Jahr für reduzierte Kosten in Höhe von 30 Euro besucht werden. In der Auswahl der Seminare wird zudem darauf geachtet, dass für jeden Fachbereich (Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur, Stadtplanung) Optionen verfügbar sind. Arbeitssuchende können dieses Angebot einmal im Jahr vollständig kostenfrei in Anspruch nehmen«, sagt Christof Rose, Pressesprecher und Abteilungsleiter »Medien + Kommunikation« bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

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    Sie befinden sich in einer wirtschaftlich prekären Lage?

    Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bietet Mitgliedern in finanzieller Notlage die Möglichkeit, kostenlose Veranstaltungen sowie kostengünstige Seminare oder Bonusseminare der Akademie zu besuchen. Auch die Architektenkammer Bayern bietet Geringverdiener:innen besondere Ermäßigungsmöglichkeiten. Bei der entsprechenden Kammer nachhaken, kann sich also durchaus lohnen. Auch für Student:innen und Absolvent:innen, für die – wie beispielsweise bei der Architektenkammer Berlin – oftmals vergünstigte Konditionen gelten.

    Ausgewählte Anbieter von Gratis-Fortbildungen

    Neben den Kammern bieten auch öffentliche Einrichtungen oder Hersteller kostenlose Fortbildungen mit Punkten für Architekt:innen an. Einige Beispiele zur direkten Recherche:

    • Beton web.akademie – E-Learning mit dem InformationsZentrum Beton – zum Teil kostenlos, zum Teil sehr günstig
    • VELUX – Architekt:innen-Webinare zum Thema Licht
    • Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co. KG – Neubau, Sanierung oder Nachverdichtung anhand einiger Vorzeigeprojekte von hochkarätigen Architekt:innen und Branchen-Expert:innen präsentiert
    • Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. – Veranstaltungen und Fortbildungen rund um den Holzbau
    • ZEBAU – Veranstaltungen zu Themen rund um Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Bauen
    • Wir lieben Bau – in Kooperation mit Industriepartnern wie KALDEWEI, HÖRMANN, KEIM, VILLEROY & BOCH, SIEMENS, HEWI …
    • AK Bayern – leider ohne Filtermöglichkeit
    • AK Baden-Württemberg – im Suchfeld »kostenlos« eingeben

    Qualitäts-Check bei der Fortbildungswahl

    Auch wenn viele kostenlose oder kostengünstige Fortbildungen für Architekt:innen ihren kostenpflichtigen Pendants in Bezug auf Qualität und Inhalte in nichts nachstehen, so können Mitglieder dennoch Gefahr laufen, ihre Zeit mit sinnfreien Werbeveranstaltungen zu vertun. Schließlich hat alles seinen Preis. Ein guter Kompromiss sind daher auch kostengünstige Fortbildungen, wie sie beispielsweise Wienerberger Wissen anbietet.

    • Recherchieren Sie den Referenten oder die Expertin
    • Gehen Sie die Agenda durch und entscheiden Sie, wie relevant das Thema für Sie ist
    • Versuchen Sie herauszulesen, wie tiefgründig oder oberflächlich das Thema behandelt wird
    • Nehmen Sie Kontakt mit dem/der Veranstalter:in auf
    • Lassen Sie sich von Kolleg:innen gute Fortbildungen und Anbieter empfehlen

    Nachweispflicht von Fortbildungsstunden

    In den meisten Bundesländern sind die Mitglieder der Kammern dazu verpflichtet, jährlich eine bestimmte Anzahl an erworbenen credit points bzw. Stunden nachzuweisen. In diesem Rahmen vergeben einige Bundesländer Punkte, wobei ein Punkt 45 Minuten entspricht. Andere Bundesländer geben die Mindest-Fortbildungspflicht wiederum in Stunden an und verzichten auf die Umrechnung in Punkte. Bayern nimmt dabei eine Ausnahmestellung ein: hier werden überhaupt keine Punkte vergeben.

    Die Vorgaben über die Nachweispflicht von Fortbildungsstunden im Überblick:

    • Baden-Württemberg | 8 Stunden / Jahr
    • Bayern | -
    • Berlin | 8 Punkte / Jahr
    • Brandenburg | Pflicht ohne credit points
    • Bremen | 8 Stunden / Jahr
    • Hamburg | -
    • Hessen | ⌀ 16 Punkte / Jahr
    • Mecklenburg-Vorpommern | 8 Stunden / Jahr
    • Niedersachsen | -
    • Nordrhein-Westfalen | 8 Stunden / Jahr
    • Rheinland-Pfalz | 8 Stunden / Jahr
    • Saarland | ⌀ 8 Stunden / Jahr
    • Sachsen | 8 Stunden / Jahr
    • Sachsen-Anhalt | -
    • Schleswig-Holstein | 12 Stunden / Jahr
    • Thüringen | ⌀ 24 Punkte / Jahr

    Nachweis und Überprüfung der Fortbildung

    Während in einigen Bundesländern gar keine Fortbildungspflicht besteht oder diese nicht kontrolliert wird, nehmen es andere genauer. NRW prüft beispielsweise anhand zufälliger Stichproben jährlich bei 10 % der Mitglieder, ob der Mindestumfang der Fortbildungsstunden erreicht wurde.

    Konsequenzen bei Nichterfüllung

    Sollte festgestellt werden, dass die Fortbildungspflicht nicht erfüllt werden konnte, liegt es im Ermessen der Kammern, ob und bis wann die Fortbildungen nachgeholt werden dürfen. Für NRW besteht hier in der Regel eine Schonfrist von einem halben Jahr. Danach werden – nach derzeitiger Rechtsprechung des Berufsgerichts – Verstöße gegen die Fortbildungspflicht durch das Erteilen von Verweisen oder dem Verhängen von Geldbußen geahndet.

    Anerkennung von Fortbildungen

    Je nach Regelung der einzelnen Bundesländer Deutschlands ist im Falle am besten stets vor Beginn der Veranstaltung mit der jeweiligen Kammer abzuklären, ob und in welchem Umfang eine Anrechnung möglich ist. Das betrifft die Teilnahme länderübergreifender Fortbildungen ebenso wie extern angebotene Seminare oder Teilnahmen im Ausland.

    Die von den Kammern der Architekt:innen- und Ingenieur:innen selbst angebotenen Fortbildungsveranstaltungen (kostenlos & kostenpflichtig) decken generell den gesamten Angebotskatalog ab und werden allgemein anerkannt. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen erkennt daneben Fortbildungsveranstaltungen von

    • Berufsverbänden
    • Hochschulen
    • und weiteren Trägern an, wenn es sich um qualifizierte Veranstaltungen gemäß § 2 zu Themenbereichen der Anlage handelt.

    Weiterführende Links

    Weitere Informationen rund um kostenpflichtige und kostenlose Fortbildungen für Architekt:innen finden Sie direkt bei den Kammern, beispielsweise

    Häufige Fragen zum Artikel

    Wie können Bauprodukthersteller eigene Fortbildungen mit anrechenbaren Punkten anbieten?
    Hersteller müssen ihre Veranstaltung bei der jeweiligen Architektenkammer zur Anerkennung einreichen. Dazu gehören in der Regel ein detailliertes Programm, Angaben zu den Referent:innen und der Nachweis, dass die Inhalte fachlich fundiert und nicht rein werblich sind. Der Prozess und die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland, weshalb sich eine frühzeitige Abstimmung mit den relevanten Kammern lohnt.
    Werden Fortbildungspunkte aus einem Bundesland auch in anderen Bundesländern anerkannt?
    Grundsätzlich gibt es keine automatische gegenseitige Anerkennung zwischen den Länderkammern. Viele Kammern erkennen jedoch Veranstaltungen an, die von einer anderen Architektenkammer zertifiziert wurden, sofern die Inhalte den eigenen Anforderungen entsprechen. Teilnehmer:innen sollten vor der Anmeldung bei ihrer zuständigen Kammer nachfragen, ob eine bestimmte Veranstaltung anrechenbar ist.
    Was passiert, wenn Architekt:innen ihre Fortbildungspunkte nicht fristgerecht nachweisen?
    Die Konsequenzen variieren je nach Bundesland und reichen von schriftlichen Verweisen über Geldbußen bis hin zu Einträgen in die Personalakte bei der Kammer. In NRW etwa wird jährlich bei 10 % der Mitglieder per Stichprobe geprüft. Wiederholte Verstöße können im Extremfall berufsrechtliche Verfahren nach sich ziehen.
    Wie grenzen Hersteller ihre Fortbildungen glaubwürdig von reinen Werbeveranstaltungen ab?
    Der Schlüssel liegt in der inhaltlichen Tiefe und der Einbindung unabhängiger Expert:innen als Referent:innen. Wer die eigenen Produkte nur als Praxisbeispiele innerhalb eines übergeordneten Fachthemas platziert, statt sie in den Mittelpunkt zu stellen, schafft echten Mehrwert. Eine transparente Agenda, die den Wissenstransfer klar erkennen lässt, ist dabei entscheidend für die Akzeptanz bei Architekt:innen und die Anerkennung durch die Kammern.
    Lohnt es sich für Hersteller, kostenlose Fortbildungen als Marketinginstrument im Objektgeschäft einzusetzen?
    Ja, und zwar aus einem einfachen Grund: Architekt:innen sind verpflichtet, sich fortzubilden, und suchen aktiv nach hochwertigen, kostenlosen Angeboten. Hersteller, die hier mit fundiertem Fachwissen überzeugen, positionieren sich als kompetente Partner auf Augenhöhe und nicht als austauschbare Lieferanten. Der regelmäßige fachliche Kontakt zu Planer:innen wirkt nachhaltiger als klassische Produktwerbung und kann direkt in Spezifikationen und Ausschreibungen münden.